Sie haben eine Photovoltaikanlage und bekommen bald ein Smart Meter – oder haben bereits eines? Dann fragen Sie sich vielleicht, ob sich dadurch etwas an Ihrer Einspeisevergütung oder Marktprämie ändert. Die kurze Antwort: Nein. Hier erfahren Sie, warum.
☀️ Einspeisevergütung und Marktprämie – wer zahlt was?
Im deutschen Energiemarkt gibt es klare Zuständigkeiten, wenn es um die Vergütung Ihres eingespeisten Solarstroms geht:
Einspeisevergütung (nach EEG): Wird von Ihrem Netzbetreiber ausgezahlt. Sie ist gesetzlich garantiert und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage.
Marktprämie (bei Direktvermarktung): Wird von Ihrem Direktvermarkter ausgezahlt. Diese Variante kommt bei größeren Anlagen oder freiwilliger Direktvermarktung zum Einsatz.
Beide Vergütungsformen haben nichts mit Ihrem Messstellenbetreiber zu tun.
📊 Was macht das Smart Meter bei der Einspeisung?
Ihr intelligentes Messsystem (iMSys) übernimmt eine rein technische Aufgabe: Es misst und übermittelt die Einspeise-Messwerte (in kWh) an die berechtigten Marktteilnehmer – also an Ihren Netzbetreiber und ggf. Ihren Direktvermarkter.
Das Smart Meter:
Erfasst Ihren eingespeisten Strom in Viertelstundenwerten.
Überträgt diese Werte verschlüsselt und automatisch an die relevanten Marktpartner.
Ersetzt die manuelle Ablesung – Sie müssen Ihre Einspeisewerte nicht mehr selbst melden.
Was das Smart Meter nicht macht:
Es zahlt keine Vergütung aus.
Es ändert nichts an der Höhe Ihrer Einspeisevergütung oder Marktprämie.
Es hat keinen Einfluss auf Ihren Einspeisevertrag.
🔄 Ändert sich etwas an meinem Stromvertrag oder Lieferanten?
Nein. Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist unabhängig von Ihrem Stromliefervertrag und Ihrem Einspeisevertrag. Ihr Stromlieferant, Ihr Tarif und Ihre Einspeisevergütung bleiben unverändert.
💡 Gut zu wissen
Überschusseinspeisung: Wenn Sie einen Teil Ihres Solarstroms selbst verbrauchen und den Rest ins Netz einspeisen, ist das ein Standard-Messkonzept, das von den meisten Messstellenbetreibern unterstützt wird.
Volleinspeisung: Wenn Sie Ihren gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen, kann es je nach Messstellenbetreiber Einschränkungen geben. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter.
Viertelstundenwerte: Durch das Smart Meter werden Ihre Einspeisewerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst – das ist die Voraussetzung für bestimmte dynamische Tarife und eine exakte Abrechnung.
✅ Fazit
Ihr Smart Meter misst und übermittelt Ihre Einspeisewerte – mehr nicht. Die Einspeisevergütung zahlt weiterhin Ihr Netzbetreiber, die Marktprämie Ihr Direktvermarkter. An der Höhe Ihrer Vergütung und an Ihren Verträgen ändert sich durch den Wechsel des Messstellenbetreibers nichts.
